Arbeitszeiterfassung für Lehrer: Was gilt, was kommt, was du selbst tun kannst
Für fast alle Beschäftigten in Deutschland gilt inzwischen: Die Arbeitszeit muss erfasst werden. In den Schulen passiert das bis heute so gut wie nirgends. Dieser Ratgeber ordnet die Rechtslage ein, zeigt, welches Bundesland gerade anfängt — und wie du deine eigenen Stunden dokumentierst, ohne dass es zur zweiten Aufgabe wird.
Die Rechtslage in drei Sätzen
Im Mai 2019 entschied der Europäische Gerichtshof im viel zitierten „Stechuhr-Urteil“, dass die Mitgliedstaaten ein objektives und verlässliches System zur Messung der täglich geleisteten Arbeitszeit einführen müssen. Eine Frist nannte das Urteil nicht — und der deutsche Gesetzgeber ließ sich Zeit.
Im September 2022 zog das Bundesarbeitsgericht nach: Ein Grundsatzbeschluss übertrug die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auf das deutsche Recht, abgeleitet aus dem Arbeitsschutzgesetz. Seitdem ist die Erfassung nicht mehr eine Frage des Ob, sondern des Wie.
Was bis heute fehlt, ist die Umsetzung im Schuldienst. Lehrkräfte sind überwiegend verbeamtet und arbeiten in einem System, das die Arbeitszeit über das Deputat steuert statt über die Uhr. Genau deshalb hinkt die Praxis hier Jahre hinterher.
Was die Länder gerade machen
Bewegung gibt es trotzdem: ein Land fängt an zu erfassen, für zwei liegen inzwischen Erhebungen über ein komplettes Schuljahr vor.
- Bremen startet ab August 2026 als erstes Bundesland eine echte digitale Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte. An neun Schulen in Bremen und Bremerhaven — Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien und Willkommensschulen — dokumentieren die Kollegien ein Jahr lang ihre gesamte Arbeitszeit über eine iPad-App. Erfasst wird ausdrücklich auch das, was bisher unsichtbar blieb: Vorbereitung, Korrekturen, Elterngespräche, Pausenaufsichten.
- Sachsen hat als bisher einziges Land selbst gemessen: Das Kultusministerium beauftragte die Prognos AG, 3.772 Lehrkräfte und 386 Schulleitungen erfassten über das Schuljahr 2024/25 täglich ihre Tätigkeiten — ausgewählt per Zufallsstichprobe, die Teilnahme war verpflichtend. Der Abschlussbericht vom Oktober 2025 zeigt ein zweigeteiltes Bild: Vollzeitlehrkräfte lagen übers ganze Jahr gerechnet 0,6 Prozent unter ihrem Soll, in den Schulwochen aber 2,4 Stunden pro Woche darüber; Teilzeitkräfte und Schulleitungen lagen auch im Jahresmittel darüber. Arbeitszeituntersuchung auf smk.sachsen.de
- Berlin — hier hat nicht das Land gemessen, sondern die Kooperationsstelle Hochschulen und Gewerkschaften der Universität Göttingen zusammen mit dem Umfragezentrum Bonn, gefördert von der Max-Traeger-Stiftung der GEW. 1.217 Lehrkräfte erfassten im Schuljahr 2023/24 täglich ihre Arbeitszeit, 2.744 beantworteten die Belastungsfragebögen. Der Abschlussbericht vom Juni 2025 kommt auf rund 100 Stunden über der Jahresarbeitszeit von 1.772 Stunden — umgerechnet eine Woche von 42:14 Stunden. Studie der Kooperationsstelle Göttingen
Das sind Erhebungen und ein Pilotprojekt, keine flächendeckende Pflicht — und ihre Durchschnitte gehen auseinander. Einig sind sich beide Studien allerdings an einer Stelle: Die Unterschiede zwischen einzelnen Lehrkräften sind gewaltig. In Sachsen liegen zwischen dem unteren und dem oberen Viertel der Vollzeitkräfte fast acht Wochenstunden, die Einzelwerte reichen von 15 Stunden Minderarbeit bis 25 Stunden Mehrarbeit pro Woche; die Berliner Studie kommt auf bis zu 14 Wochenstunden Unterschied zwischen den Lehrkraftgruppen. Der Durchschnitt sagt also wenig darüber, wo du selbst stehst.
Was die Verbände dazu sagen
Dass die Rechtslage eindeutig ist, bestreitet niemand. Was daraus folgen soll, beantworten die Verbände sehr unterschiedlich — von „sofort anfangen“ bis „nur mit größter Vorsicht“:
- GEW — dafür, und zwar sofort. Die Bildungsgewerkschaft versteht die Erfassung als Schutzrecht der Beschäftigten, über das nicht verhandelt wird: Wer Überlastung abbauen will, muss Mehrarbeit erst messen und dann ausgleichen. Technisch stellt sie sich das schlicht vor — Beginn, Ende, Pausen, ausdrücklich keine Leistungskontrolle —, geregelt über Dienstvereinbarungen mit den Personalräten. „Jede Stunde zählt!“ auf gew.de
- BLLV — abwägend. Der Verband sieht die Chance, dass geleistete Arbeit endlich sichtbar und Mehrarbeit tatsächlich abgerechnet wird, warnt aber vor starren Modellen: Was die flexible Einteilung kostet, trifft die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, mehrtägige Klassenfahrten und Termine am Abend. Seine Bedingung ist, dass am Ende echte Entlastung steht und nicht nur eine Messung. „Chancen und Risiken einer Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte“ auf bllv.de (August 2025)
- bpv — skeptisch. Der Bayerische Philologenverband erkennt die Pflicht an, fürchtet aber, dass eine Erfassung im Lehrkräftemangel vor allem dazu dient, Unterrichtskapazität nach Haushaltslage zu erzeugen. Er will Modelle zuerst in Pilotprojekten und nur gemeinsam mit den Verbänden erproben — und die eigenverantwortliche Zeiteinteilung zu Hause erhalten. „Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften — nur mit Umsicht und Verstand!“ auf bpv.de
An der eigenen Dokumentation ändert dieser Streit nichts: Sie ist freiwillig, sie gehört niemandem außer dir, und sie wartet weder auf eine Dienstvereinbarung noch auf ein Pilotprojekt.
Warum du nicht auf dein Bundesland warten musst
Bis die Erfassung an deiner Schule ankommt, können Jahre vergehen. Deine eigenen Zahlen kannst du aber heute schon haben — und die sind aus drei Gründen nützlich:
- Du weißt, wo die Zeit hingeht. Die meisten Lehrkräfte unterschätzen die Korrektur- und Verwaltungsanteile deutlich, weil sie in vielen kleinen Portionen anfallen.
- Du kannst über Belastung reden, ohne zu schätzen. „Ich habe das Gefühl, es ist zu viel“ ist ein Gefühl. „Ich lag im letzten Schuljahr 230 Stunden über meinem Soll“ ist eine Zahl.
- Du siehst Anträge auf Entlastung anders. Altersermäßigung, Deputatsreduzierung, Aufgabenverteilung im Kollegium — überall hilft eine Dokumentation.
Was überhaupt zur Arbeitszeit zählt
Nicht nur der Unterricht. Als Faustregel macht die reine Unterrichtszeit je nach Schulart 35 bis 45 Prozent der tatsächlichen Arbeitszeit aus. Zur Arbeitszeit gehören außerdem:
- Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Materialerstellung
- Korrekturen, Leistungsbewertung, Zeugnisse
- Konferenzen, Dienstbesprechungen, Fachschaftsarbeit
- Elterngespräche, Elternabende, Sprechtage
- Pausenaufsichten, Vertretungsstunden
- Klassenfahrten, Wandertage, Projekttage
- Verwaltung, Schulentwicklung, Gremienarbeit
- Fortbildung
Wer nur den Unterricht mitschreibt, misst den kleineren Teil seiner Arbeit.
Erfassen, ohne dass es zur zweiten Aufgabe wird
Der häufigste Grund, warum Zeiterfassung im Schulalltag scheitert: Sie erzeugt selbst Arbeit. Wer abends noch aufschreiben soll, was tagsüber war, hört nach zwei Wochen auf. Der Ausweg ist, den größten Block gar nicht erst von Hand einzutragen:
- Stundenplan einmal hinterlegen Unterrichtsstunden und Pausenaufsichten in ein Wochenraster tippen — einmal pro Halbjahr, danach nie wieder.
- Den Rest automatisch laufen lassen An jedem Schultag werden diese Stunden von selbst erfasst. Ferien und Feiertage deines Bundeslandes bleiben ausgenommen, ohne dass du daran denken musst.
- Für alles andere einen Timer starten Korrekturstapel, Vorbereitung, Elterngespräch: Timer an, Timer aus. Er läuft auf dem Sperrbildschirm weiter, du musst die App nicht offen lassen.
- Vergessenes nachtragen Die Konferenz von gestern ergänzt du in zwanzig Sekunden mit Datum und Dauer.
- Am Schuljahresende hinsehen Soll-Stunden deiner Stelle gegen die tatsächlich erfassten — plus die Verteilung nach Kategorien, die meist am stärksten überrascht.
Und der Datenschutz?
Bei einer dienstlichen Erfassung ist die Frage berechtigt, wer die Daten sieht. Bei einer privaten Dokumentation für dich selbst entfällt sie — sofern die App die Daten auch wirklich bei dir lässt. Achte darauf, dass keine Anmeldung nötig ist, kein Konto angelegt wird und die Daten höchstens in deiner eigenen iCloud liegen, nicht auf dem Server eines Anbieters.
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Häufige Fragen
Sind Lehrkräfte zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet?
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung folgt aus dem EuGH-Urteil von 2019 und dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 und gilt grundsätzlich umfassend. Im Schuldienst ist sie bislang jedoch kaum umgesetzt: Bremen startet ab August 2026 als erstes Bundesland ein Pilotprojekt; für Sachsen und Berlin liegen inzwischen Erhebungen über ein ganzes Schuljahr vor. Eine flächendeckende Pflicht für Lehrkräfte gibt es derzeit nicht.
Welches Bundesland erfasst die Arbeitszeit von Lehrkräften?
Bremen ist das erste Bundesland mit einer digitalen Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte. Ab August 2026 dokumentieren Kollegien an neun Schulen in Bremen und Bremerhaven ein Jahr lang ihre gesamte Arbeitszeit über eine iPad-App, inklusive Vorbereitung, Korrekturen und Elterngesprächen. Für Sachsen und Berlin liegen bereits Erhebungen über ein komplettes Schuljahr vor.
Was zählt alles zur Arbeitszeit einer Lehrkraft?
Neben dem Unterricht zählen Vor- und Nachbereitung, Korrekturen, Konferenzen, Elterngespräche, Pausenaufsichten, Vertretungen, Klassenfahrten, Verwaltungsaufgaben und Fortbildungen dazu. Die reine Unterrichtszeit macht je nach Schulart nur etwa 35 bis 45 Prozent der tatsächlichen Arbeitszeit aus.
Lohnt es sich, die eigene Arbeitszeit privat zu erfassen?
Ja, aus zwei Gründen: Du siehst, wohin die Zeit tatsächlich geht — meist überraschen die Korrektur- und Verwaltungsanteile — und du kannst über Belastung mit Zahlen statt mit Gefühlen sprechen, etwa bei Anträgen auf Entlastung oder bei der Aufgabenverteilung im Kollegium.